Förderbedingungen

Sie haben einen Vorschlag für ein förderungswürdiges Projekt? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Menschen und Projekte in Haltern am See fördern

Damit etwas von der Bürgerstiftung gefördert werden kann, ist ein schriftlicher Antrag notwendig. Jeder Antrag wird sorgsam geprüft. Die Förderungen werden durch den Stiftungsvorstand entschieden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Der Vorstand ist den Stiftern und Spendern gegenüber zum sorgsamen Umgang mit den zur Verfügung gestellten Mitteln verpflichtet. Über das satzungsgemäße Wirken wachen zudem die Stiftungsaufsicht des Landes NRW sowie die zuständige Finanzbehörde.

Um abzuklären, ob Ihr Anliegen bzw. Ihr Projekt mit den Kriterien oder den Möglichkeiten der Bürgerstiftung vereinbar sind, rufen oder sprechen Sie uns gerne an.