Fördermöglichkeiten

Die Bürgerstiftung Halterner für Halterner kann schnell und unbürokratisch über Hilfen entscheiden. Sie ist den Stiftern und Spendern verpflichtet, bei der Vergabe der Mittel sorgsam vorzugehen, sie prüft daher jeden Antrag.

Halterner helfen Halternern

Die Bürgerstiftung Halterner für Halterner hilft aktuell in erster Linie bedürftigen Menschen schnell und unbürokratisch. Gemäß den weiteren Anforderungen der Zeit liegt ein weiterer Förderschwerpunkt in den Bereichen Bildung und Erziehung.
 
Die Bürgerstiftung kann ggf. auch Projekte mit Partnern durchführen bzw. deren Projekte fördern, wenn diese zu den in der Satzung festgelegten Zielen passen.
 
Diese Vorhaben und Projekte dürfen nicht zu den Pflichtaufgaben der Stadt Haltern am See oder anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften gehören. Die Stiftung entscheidet frei und unabhängig, sie ist weder politisch, konfessionell noch sonst wie gebunden.

Die Bürgerstiftung ist gegenüber den Stiftern und Spendern verpflichtet, mit den Mitteln sachgerecht umzugehen. Außerdem wachen die Stiftungsaufsicht des Landes NRW sowie das zuständige Finanzamt über die Einhaltung der gesetzlichen Auflagen.
Aufgrund dieser Rahmenbedingungen ist nicht jede „gute Sache“ auch mit den satzungsmäßigen Aufgaben der Bürgerstiftung vereinbar.

Bitte nehmen Sie telefonisch oder persönlich Kontakt zum Vorstand auf.