Stiften & Spenden
Es gibt viele Möglichkeiten, die Bürgerstiftung Haltern zu unterstützen – als Stifter, Spender und Förderer.
"Die Bürgerstiftung ist ein wichtiger Baustein unseres Stadtlebens. Ihr gelingt es immer wieder, auf die Anforderungen der Zeit einzugehen und unsere Gemeinschaft zu stützen und zu stärken. Ich kann nur alle Bürgerinnen und Bürger ermutigen, sich hier einzubringen."
Bürgermeister Andreas Stegemann
Stiftungen lassen Menschen wirken – weit über ihre Lebenszeit hinaus
Die Bürgerstiftung Halterner für Halterner kann gefördert werden durch:
- eine Spende. Das Geld unterstützt direkt das aktuelle Wirken der Bürgerstiftung.
- eine Zeitspende. Zeitstifter arbeiten ehrenamtlich in den Projekten der Bürgerstiftung mit oder stiften Ideen für gutes Wirken in der Stadt.
- eine Zustiftung von Geld oder anderen Werten. Eine Zustiftung erhöht das Vermögen der Bürgerstiftung, es darf nicht angetastet werden. Die Einnahmen daraus (Zinserlöse, Mieten etc.) fließen in die laufende Arbeit der Bürgerstiftung. Zustiftungen können in jeder Höhe erfolgen, auch testamentarisch, eine Mindestsumme ist nicht erforderlich.
- einen Namensfonds. Dies ist die ideale Möglichkeit, eine eigene kleinere Stiftung zu gründen. Die Bürgerstiftung ist bei der Gründung behilflich und übernimmt die laufende Verwaltung, auch über den Tod des Stifters hinaus. Der Name des Stifters/der Stifterin bleibt dauerhaft mit seinem/ihren Förder-Anliegen verbunden. Das Förderziel muss allerdings mit den Zielen der Bürgerstiftung vereinbar sein.
Der Name der eigenen Stiftung kann frei gewählt werden, der Fonds kann auch als Erinnerung an einen bereits Verstorbenen gegründet werden. Da Namensfonds eine eigene Buchführung erfordern, ist eine Mindestsumme von 25.000 Euro erforderlich.
- eine testamentarische Zuwendung oder Vermächtnis. Hierfür gibt es eine Befreiung von der Erbschaftssteuer. Auch kann für Erben das (Teil-)Übertragen eines Erbes steuerlich vorteilhaft sein.
Stiften auch Sie mit uns Gutes in Haltern am See!