Stifter werden

kann jeder Bürger, jedes Unternehmen, jeder Verein, jede Gruppe, der/die in und für Haltern am See Gutes tun möchte. Sie schaffen bleibende Werte und verleihen Ihren Vorstellungen Ausdruck.

Stifter wird,

wer der Bürgerstiftung Geld oder andere Werte stiftet. Zustiftungen fließen ins Vermögen der Bürgerstiftung. Dieses darf nicht angerührt werden, die Ziele der Stiftung werden durch die Kapitalerlöse (beispielsweise Zinsen oder Mieten) gefördert. Das sichert die dauerhafte Arbeit der Stiftung, über die Lebenszeit der Stifter hinaus. Wer daran zweifelt: Die ältesten Stiftungen in Deutschland sind über 1200 Jahre alt.

Um Gründungsstifter zu werden, war die Mindestsumme von 1000 Euro erforderlich. (Zu-)Stifter kann man mit beliebiger Summe werden. Allerdings entscheidet die Höhe über die Dauer der Zugehörigkeit zum Stifterforum. Dies ist in der Satzung geregelt. (Satzung als PDF) Fragen dazu beantwortet auch gerne der Stiftungsvorstand.

Unter dem Dach der Bürgerstiftung sind auch namentliche Zustiftungen möglich. Diese Möglichkeit hat der Lavesumer Verein „Berghilfe“ bereits bei der Gründung der Bürgerstiftung Haltern genutzt. Der Verein wurde in den Namensfonds „Berghilfe“ umgewandelt. Hinzugekommen sind inzwischen bereits die Alexander-Lebenstein-Stiftung und die Flatau-Stiftung. Da ein Namensfonds eine separate Verwaltung erfordert, ist dieser erst ab 25.000 Euro möglich.

Testamentarische Zuwendungen und Vermächtnisse sind eine besonders wirksame Form der finanziellen Begünstigung. Wird die Bürgerstiftung Haltern als Erbin, Miterbin oder Vermächtnisnehmerin in einer letztwilligen Verfügung bedacht, bleibt sie erbschaftssteuerfrei. Darüber hinaus findet eine rückwirkende Befreiung von der Erbschaftssteuer für Erben statt, die ihr ererbtes Vermögen innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall auf die Bürgerstiftung Halterner für Halterner übertragen.

Wer über den eigenen Tod hinaus Gutes für Halterner und in Haltern am See bewirken möchte, für den bietet sich eine solche Lösung an. Besonders interessant ist dieser Weg nicht zuletzt für Bürgerinnen und Bürger, die keine Erben haben und deren Vermögen ohne Testament an den Staat gehen würde.

  

Kontoverbindungen: Bürgerstiftung Halterner für Halterner 
Stichwort: Zustiftung 

Stadtsparkasse Haltern am See 
IBAN:
DE09 4265 1315 0000 0885 00 
BIC: WELADED1HAT 

Volksbank Südmünsterland Mitte
IBAN:
DE56 4016 4528 0140 8008 00
BIC: GENODEM1LHN

Stiften auch Sie mit uns Gutes in Haltern am See!